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§ 20 Änderungen anderer Rechtsvorschriften
§ 21 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)Gesetz zum Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen |
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Für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr. § 22 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. | |||||
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just law Rechtsanwälte, Weender Landstraße 1, 37073 Göttingen |