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Urteile im WettbewerbsrechtUrteilssammlung zum Wettbewerbsrecht (UWG) |
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Für Vollständigkeit, Fehlerfreiheit und Aktualität der Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Design von Webseite vor Nachahmung durch wettbewerblichen Leistungsschutz - neben dem Urheberrecht - nach § 8 Abs. 1, 3 Nr. 1 UWG i. V. m. 4 Abs. 1 Nr. 9 UWG geschützt.Landesgericht Rottweil, Beschluss vom 02.01.2009, Az. 4 O 89/08In dem Rechtsstreit V... Ltd. gegen Birgit S. wegen Verstoßes gegen UWG Tenor1. Der Antragsgegnerin wir es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- € und für den Fall, das dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt, im geschäftlichen Verkehr das äußere Erscheinungsbild/ Webdesign der folgenden Internetseiten a, b, c in den prägenden Teilen zu veröffentlichen und oder veröffentlichen zu lassen. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 50.000,- € festgesetzt. GründeDer Antragssteller, Inhaber und Geschäftsführer der Firma V... Ltd. hat durch Vorlage von Ausdrucken der durch Ihn gestalteten Internetseiten und der Internetseiten der Antragsgegnerin, Inhaberin der Firma S..., sowie durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung des Antragsstellers vom 21.12.2008 die Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch gem. § 8 Abs. 1, 3 Nr. 1 UWG i. V. m. 4 Abs. 1 Nr. 9 UWG unter dem Gesichtspunkt des so genannten ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutzes glaubhaft gemacht: 1. Die Parteien sind Mitbewerber auf dem Gebiet der Personal und Sicherheitsdienstleistungen. Der Antragsteller unterhält die Internetadresse www.abc.de, die u. a. die im Tenor dieses Beschlusses wiedergegebenen Bildschirmseiten enthält.
2. Hierbei handelt es sich um eine Nachahmung des Internetaustritts des Antragstellers im Sinne des § 4 Abs.
1 Nr. 9 UWG. 3. Weiterhin liegen die Voraussetzungen dafür, dass Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gegen die Verwertung eines fremden Leistungsergebnisses, unabhängig vom Bestehen eines Schutzes aus – hier – dem Urheberrecht gegeben sind, vor. Dies ist dann der Fall, wenn besondere Begleitumstände vorliegen, die außerhalb des sondergesetzlichen Tatbestands liegen BGH GRUR 2002, 629 (631); OLG Köln, Urteil vom 20.06.2007 – 28 O 798/04. 4. Es besteht Wiederholungsgefahr, nachdem sich die Antragsgegnerin (bislang) geweigert hat, eine entsprechende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Verfügungsgrund folgt aus § 12 Abs. 2 UWG. |
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